Vor der Kündigung wegen Mitarbeiterdelikten sind Unternehmen in der Beweispflicht. Die Aaden Wirtschaftsdetektei Frankfurt ermittelt: 069 1201 8454-0.
Immer wieder beobachten unsere Ermittler aus Frankfurt Fälle, in denen keine der beiden Seiten – weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber – die böse ist. Dann werden durch Nachlässigkeiten, Abspracheschwierigkeiten, Missverständnisse und Überreaktionen gegensätzliche Positionen bezogen, obwohl es zu Anfang einen gemeinsamen Nenner gab und der Ausgangspunkt für den Konflikt reine menschliche Schwäche und nicht vorsätzlicher Betrug war.
Ein Beispiel, das in diversen Branchen vorkommen kann: Ein Unternehmer stellt kurz vor Feierabend fest, dass am selben Tag noch Schriftstücke für eine Präsentation am nächsten Tag erstellt werden müssen und die reguläre Arbeitszeit dafür nicht ausreichen wird. Ein Angestellter erklärt sich bereit, die Schriftstücke noch am Abend zu erarbeiten, möchte dies jedoch zuhause erledigen, da er im Anschluss an die Arbeitszeit noch einen privaten Termin hat und daher nicht in der Firma bleiben kann. Er würde die Schriftstücke dann am nächsten Morgen mitbringen. Der Arbeitgeber gibt sein Okay. Vorfälle dieser und ähnlicher Art ereignen sich im Laufe der nächsten Wochen und Monate häufiger: Immer wieder nimmt der Mitarbeiter dringend zu erledigende Aufgaben mit nach Hause, um sie nach dem eigentlichen Feierabend abarbeiten zu können. Nach etwa einem halben Jahr stellt der Arbeitgeber fest, dass sein Mitarbeiter beim Arbeitszeitnachweis mehr Stunden geltend macht, als er offenbar geleistet hat. Der Arbeitgeber unterstellt seinem Mitarbeiter Lohnabrechnungsbetrug und kündigt ihm fristlos.
Tatsächlich begründete sich die Differenz im Arbeitszeitnachweis durch die vom Mitarbeiter daheim erbrachten Büroarbeiten. Im vorliegenden Fall wäre ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitnehmer angebracht gewesen. Hierbei hätte sich herausgestellt, dass das Angebot des Mitarbeiters, die Arbeit zuhause zu erledigen, vom Arbeitgeber als freiwillige und unbezahlte Mehrarbeit verstanden wurde, während der Mitarbeiter die Stunden, die er für das Unternehmen geleistet hat, als Arbeitszeit berechnete. Im vorliegenden Fall hat also ein Missverständnis das Misstrauen des Unternehmers heraufbeschworen.
Ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer nach der Aufdeckung etwaiger Ungereimtheiten in den Abrechnungen oder im Arbeitsverhalten durch unsere Frankfurter Detektive empfiehlt sich in jedem Fall. Härtere Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigungen können immer noch ausgesprochen werden, wenn dieses Gespräch zu keiner Entspannung des Konflikts beiträgt. Außerdem ist zu beachten, dass bei Situationen, in denen die Schuldfrage und der Tatverdacht nicht eindeutig geklärt worden sind, eine Kündigung schon allein deshalb im Zuge einer Kündigungsschutzklage abgewiesen werden kann, weil dem Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit der Anhörung gegeben worden ist.
Sicher ist also sicher, und im Zweifelsfall sollten Sie schon aus Gründen des Eigenschutzes das Gespräch mit Ihrem Mitarbeiter suchen, bevor Sie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Die durch die Wirtschaftsermittler der Frankfurter Detektei Aaden erhobenen Beweise dienen Ihnen als Argumentationsgrundlage in dieser Diskussion.